Vorgaberichtlinien

Das Studentenwohnheim „Röhrensee“ wurde mit staatlichen Zuschüssen des Freistaats Bayern errichtet und unterliegt deshalb bei der Vergabe von Wohnheimplätzen dessen Förderrichtlinien.

Bewerben können sich Personen, die über eine Immatrikulationsbescheinigung / Studienbescheinigung oder Zulassungsbescheid der Universität Bayreuth verfügen und die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG – erhalten oder deren Einkommen den aus § 13 BAföG in der jeweils geltenden Fassung sich ergebenden Gesamtbetrag für den Bedarf von Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, um nicht mehr als 10 v. H. übersteigt (Nachweis erforderlich). Vollzeitstudenten werden bevorzugt berücksichtigt. Studienanfänger können sich vormerken lassen.

​Nachweise können sein z.B. BAFÖG-Bescheid, Kontoauszüge, Kopie Dauerauftrag, formlose Unterhaltsbescheinigung der Eltern, usw. Ein Einkommensnachweis der Eltern ist nicht erforderlich!


Ausschlusskriterien

Ausgeschlossen ist jede Person, 
  • deren Eltern am studienrelevanten Hochschulort wohnen.
  • die bereits einen Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat, soweit es sich nicht um einen Bachelor-Abschluss, auf den ein Masterstudium folgt, handelt.
  • die zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Einzuges bzw. des gewünschten Einzugtermins Doktorrand, Promotionsstudent, Ph.D. oder Referendar ist oder sein wird.
  • die sich zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Einzuges bzw. des gewünschten Einzugtermins im Abschlussexamen, ohne dabei immatrikuliert zu sein, befindet.
Vergabe
Die Vergabe erfolgt durch die Verwaltung des Studentenwohnheims nach Bewerbungseingang und Kriterien, die ein konfliktfreies Zusammenwohnen unterschiedlicher Nationalitäten, Religionen und Kulturen möglich erscheinen lässt. Wenn Bewerbern kurzfristig kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, werden diese auf einer Warteliste geführt. Ein Rechtsanspruch auf die Überlassung eines Wohnheimplatzes besteht nicht.

Zuweisung
Die Zuweisung eines Wohnheimplatzes erfolgt in der Regel vier bis acht Wochen vor Vertragsbeginn, wobei auch kurzfristige Zuweisungen möglich sind. Bewerber sollten durchgehend zu erreichen sein. (Möglichst auch eine Mobilnummer angeben!)
Wenn ein Bewerber ein Angebot ablehnt oder kurzfristig nicht zu erreichen ist, rückt ein anderer nach und der vorherige wird aus der Warteliste gestrichen.

Sie haben Interesse?

Jetzt kontaktieren

Translate »